Das „Abwägen“ selbst zum Projekt machen

Schon lange schwirrt in Hoyerswerda die Idee durch die Bürgerschaft, sich für die sächsische Landesgartenschau 2025 zu bewerben. Ich schreibe auf, was mir dazu einfällt. Doch die Zeit läuft: Es bleiben noch knapp elf Monate.

Der Ausgangspunkt

Der vermutliche Rückzug der Stadt Kamenz aus dem Bewerbungsverfahren um die Landesgartenschau 2025 hat unter uns Stadtbürgern die Frage aufgeworfen: Warum bewirbt sich die Stadt Hoyerswerda eigentlich nicht zur Landesgartenschau 2025?

Legt man jene Maßstäbe an, die die Enzyklopädie Wikipedia für eine Landesgartenschau formuliert, so scheint eine Bewerbung höchst angemessen für Hoyerswerda: 
Durch die Landesgartenschauen soll die Lebensqualität und das ökologische Klima in den Städten verbessert werden. Häufig dienen die Gartenschauen auch stadt- bzw. regionalpolitischen Entwicklungszielen. Deshalb werden Gartenschauen meist nicht in besonders schönen Landschaften platziert, sondern eher in Gegenden, die eine besondere Benachteiligung aufweisen (z. B. durch Bergbauschäden), wo die Gartenschauen darauf ausgerichtet sind, strukturfördernd zu wirken und zu helfen, städteplanerische Ziele zu verwirklichen. Die Investitionen, die im Rahmen der Landesgartenschauen getätigt werden, verhelfen dem jeweiligen Ortsteil zu größerer und in der Regel auch bleibender Attraktivität. Außerdem sind Landesgartenschauen heute auch Maßnahmen des Stadtmarketings, da sie als ein halbes Jahr dauernde Großveranstaltung auch den Bekanntheitsgrad einer Stadt vergrößern können.
Die Kommunen, die oft mit Hilfe von Landesmitteln eine LGS realisieren, gehen ein kalkuliertes finanzielles Risiko ein. Während einige Landesgartenschauen mit einer „schwarzen 0“ oder sogar mit leichten Gewinnen abschlossen, überschritten andere ihren Etat und mussten nachträglich bezuschusst werden. Besonders in Kommunen mit angespannter Haushaltslage sind Landesgartenschauen deshalb trotz ihrer langzeitigen Vorteile manchmal umstritten, in einigen Fällen kam es darüber bereits zu Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheiden.“

Die Idee

Der Stadtrat initiiert durch einen interfraktionellen Antrag einen öffentlichen Diskurs über die Bedingungen, Vorteile und Nachteile sowie Chancen und Risiken einer Bewerbung der Stadt Hoyerswerda für die Landesgartenschau 2025.

„Demokratie-didaktisches“ Ziel des Antrages ist es, das kommunalpolitische Akteurs-Trio von Stadtrat, Stadtverwaltung und Bürgerschaft zu stärken und ihr Zusammenwirken erfolgreich weiterzuführen, so wie es bei der Überarbeitung des Leitbildes Hoyerswerda 2030 bereits modellhaft durchgespielt wurde.

In Form einer moderierten Bürgerversammlung informiert die Stadtverwaltung Stadträte und Bürgerschaft:
1) über die Bewerbungs-Bedingungen und-Kriterien für die Landesgartenschau 2025,
2) über ihre eigene Einschätzung von Chancen und Risiken sowie Vorteilen und Nachteilen einer Bewerbung,  
3) über bereits existierende Konzepte und Ideen, die für eine Bewerbung relevant sein könnten (INSEK/“Grüner Saum“, Brückenschlag u.a.)
4) über externe fachliche Akteure sowie fachlich-bürgerschaftliche Akteure (z.B. Initiative „Stadtwunder, „Eine Stadt pflanzt“ u.a.), die in einen potentiellen Bewerbungsprozess einbezogen werden müssten und könnten.

In Folge dieser Bürgerversammlung sollte ein sachlich abwägender, öffentlicher Diskurs darüber ausgelöst werden, ob eine Bewerbung als sinnvoll-richtig oder als unangemessen-aussichtslos eingeschätzt wird. Möglicherweisebedarf es dazu eines weiteren sachlich-vertiefenden, öffentlichen Workshops. Abschließend kommt der Stadtrat zu einer finalen Beurteilung in Form eines Beschlusses.

Kosten
Vorrecherche, Präsentation, Raummiete, Moderation, Dokumentation.

Timeline
Oktober 2019 bis Januar 2020