Eine Bürgergruppe aus Hoyerswerda richtet einen Appell an die Stadträte. Hier der Beitrag auf Facebook dazu. Eingebettet hier auch der Link zum Wortlaut des Appells.
Ungereimtheiten und Widersprüche
Am 18.09. wurde der Satzungs- und Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 33 „Neue Kühnichter Heide“ öffentlich. Am 29.09. soll der Stadtrat nun darüber abstimmen. Eine Bürgergruppe entdeckte jedochUngereimtheiten und Widersprüche, die die gesetzlich verpflichtenden Kompensations-Maßnahmen für das neue Bebauungs-Grundstück betreffen.
Der öffentlichen Appell einer Bürgergruppe empfiehlt den Mitgliedern des Stadtrats, dem Beschluss ohne Klärung dieser Widersprüche nicht zuzustimmen. Das Risko einer erfolgreichen Klage z. B. durch den Naturschutzbund sei nicht auszuschließen. Stattdessen sollten die Ungereimtheiten vor dem Beschluss rechtssicher geklärt werden.
Rückblende
Wir erinnern uns: Im Februar 2022 wurden 200 Bäume auf einer Rückbaufläche im WK9 gefällt – für ein Bauprojekt, das damals weder der Bürgerschaft von Hoyerswerda öffentlich bekannt war noch für das es rechtliche Voraussetzungen gab. Stattdessen wurden die rechtlichen Voraussetzungen für dieses Projekt erst im im Nachhinein schrittweise geschaffen.
Passend gemacht, was nicht passte
Eine sonderbare Vorgehensweise für einen Projektstart. Eine Vorgehensweise, die ein jahrelanges Tauziehen auslöste zwischen Befürwortern und Gegnern des Vorhabens: Zwei umstrittene Einzelhandelskonzepte, welche die Entwicklungspotentiale des Treff 8 Centers im Vergleich zur Neuen Kühnichter Heide methodisch nicht gleichwertig untersuchen ließen; die Schaffung eines „Strukturwandeloptionsgebietes“ im Konzeptionellen Stadtteilplan Neustadt 2040 – entgegen externer städteplanerischer Fachexpertise – mit einem neuen „Zentrum“ im Außenbereich der Stadt; die nachträgliche Umwidmung genau dieses Gebiets im Flächennutzungsplan, die normalerweise vorher passieren sollte; der Rechtsstreit mit dem Treff 8 Center, dessen Eigentümer u.a. auf Akteneinsicht zum dubiosen Verkaufsvorgang der Fläche klagt; die Aufnahme der Petition der Befürworter per Mehrheitsbeschluss des Stadtrats in das Abwägungsverfahren, während die Petition der Gegner „abgewählt“ wurde. Was eher einer politisch-tendenziösen Vor-Bewertung einer einseitigen Position gleichkam – noch bevor das eigentliche Abwägungsverfahren überhaupt begann. Ein weiterer formaler Fehler. Und nun:
Drei Maßnahmen. Drei Auffälligkeiten.
Für die umstrittene Fläche der „Neuen Kühnichter Heide“ ist die Stadtpolitik (Stadtrat/ Verwaltung) gesetzlich verpflichtet Kompensation und Ersatz zu schaffen – für die bauliche Versiegelung einer Grünfläche. Sie heißen im Satzungs- und Abwägungsbeschluss E1, E2 und E3. Und an allen dreien haften sonderbare Auffälligkeiten:
E1: Das Geschenk einer Partnergemeinde wird plötzlich Ausgleichsmaßnahme
Am 21. April 2023 wurde in Zeißig eine Streuobstwiese gepflanzt: Ein Geschenk der Partnergemeinde Přikazy zum Jubiläum „775 Jahre Zeißig“. Später taucht genau diese Streuobstwiese im Umweltbericht zum Bebauungsplan „Neue Kühnichter Heide“ als Kompensationsmaßnahme E1 mit 42.500 Werteinheiten auf.
Die Bürgergruppe fragt nun: Wann wurde aus der Jubiläums-Streuobstwiese eine Ausgleichsmaßnahme für dieses Bauprojekt? Wann genau wurde diese Zuordnung beschlossen? Wie sah die Fläche vor der Pflanzung aus? Wie wurden die 42.500 Werteinheiten berechnet? Welche Abstimmungen mit der Naturschutzbehörde gab es dazu? Liegt überhaupt eine aktuelle naturschutzfachliche Stellungnahme dazu vor?
E2: Blühwiese an der B97 – schon fertig oder noch geplant?
Die Naturschutzbehörde schreibt am 18.05.2026: „Einschließlich des außerhalb des Geltungsbereiches auszugleichenden Eingriffsdefizit mit den bereits umgesetzten Maßnahmen E1 und E2 und den Hinweisen zur Pflege der Grünflächen wird dem B-Planentwurf zugestimmt.“
Der Umweltbericht vom August 2026 spricht aber von „vorgesehen“ und „noch nicht umgesetzt“.
Das klingt zunächst nach einer redaktionellen Schusseligkeit. Der vorliegende Satz beschreibt jedoch einen Ist-Zustand als Bedingung für das „Ja“. Ist eine Maßnahme noch nicht umgesetzt, ist diese Bedingung nicht erfüllt. Die Behörde oder der Rat kann dem Entwurf in dieser Form streng genommen so gar nicht zustimmen, da der Text sonst die Unwahrheit sagen würde. Ohne die vollständige Umsetzung liegt ein Planungsfehler vor.
Aber genau solche Angaben sind formal wichtig, wenn eine Behörde beurteilt, ob die vorgesehenen Eingriffe in Natur und Landschaft ausreichend ausgeglichen werden.
E3: behördlich geprüft – oder nicht geprüft?
Im Laufe des Verfahrens wurde auf der 2022 von Bäumen beräumten Fläche ein geschützter Silbergrasrasen festgestellt. Dafür musste kurzfristig eine weitere Ersatzmaßnahme entwickelt werden: E3. Diese Maßnahme kam im August 2026 in das Verfahren. Die naturschutzfachliche Stellungnahme zu dem Maßnahmenpaket ist aber vom Mai 2026. Sie konnte also in dieser Form noch gar nicht berücksichtigt werden. Im Abwägungsdokument ist für Außenstehende nicht ohne weiteres erkennbar, ob und wann diese neue Ersatzmaßnahme noch einmal von der zuständigen Naturschutzbehörde geprüft wurde.
Deshalb stellt sich auch hier eine einfache Frage: Gab es überhaupt eine fachliche Prüfung der später hinzugekommenen Maßnahme E3? Ist sie dokumentiert und genehmigt? Eine Zustimmung der Naturschutzbehörde sollte vor dem Satzungsbeschluss nämlich nachgewiesen werden.
Kein „Kleinkram“, sondern echte Risiken
Diese Widersprüche betreffen die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans. Sie sind eine Angriffsfläche für ein Normenkontrollverfahren, insbesondere durch den Naturschutzbund.
Fehler können hier zu weiteren Verzögerungen, Nachbesserungen, Gutachten, Kosten und aufsichtsrechtlichen Nachfragen führen.
Die Bürgergruppe appellierte deshalb an die Stadträte: Beschließt den Bebauungsplan erst, wenn die offenen Fragen zu E1, E2, E3 und der Umweltverträglichkeitsprüfungs‑Pflicht vollständig geklärt sind.
Rechtssicherheit ist kein Luxus – sie ist die Grundlage guter Stadtentwicklung.
Mitglieder der Bürgergruppe:
(Cornelia Déus (Sprecherin), Sabine Daul, Dagmar Steuer, Kerstin Hanisch, Peter Biernath, Olaf Winkler
Hier der Appell im Wortlaut